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17.11.12Tipps zum Jahresende # 1 Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2005
Schaffen Sie Platz! Bücher, Aufzeichnungen und Belege aus dem Jahr 2005 können ab dem 1.1.2013 vernichtet werden.
Achtung: Die Unterlagen sind dann weiter aufzubewahren, wenn sie für ein anhängiges Berufungsverfahren oder für ein gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind. Auch für Grundstücke, die ab dem 1.4.2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden, wurde die Aufbewahrungsfrist auf 22 Jahre verlängert.
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